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Aktuell >> Wenn „Neonazis“ den Miegel-Streit nutzen

Zeitungsartikel

Wenn der Staatsanwalt ermittelt, sich der Studienrat echauffiert und die HAZ berichtet, dann ist hier wieder einmal Schlimmes im Gange. Auslöser ist erneut die Bürgerinitiative für Zivilcourage Hildesheim, die in Ochtersum offenbar flächendeckend für den Erhalt der Agnes-Miegel-Straße Flugblätter verteilt hat. Die Ochtersumer seien verärgert über diesen Aktionismus, allen voran der Studienrat Ralf Richter-Riessland aus der Schlesierstraße, der am Freitag eines dieser Flugblätter aus dem Briefkasten gezogen hatte, berichtet die HAZ in einem Artikel vom 01.02.2011. Er fände es wichtig, dass die Öffentlichkeit über die Petition der BfZ informiert würde, damit die Menschen wüssten, auf welchen Zug sie aufspringen würden.

Der Studienrat weiß wovon er spricht, hat sich der Mann doch im Netz schlau gemacht und sofort erkannt, dass er es mit Rechten zu tun hat. Da sind ihm gleich diese Demo-Videos aufgefallen, die er sofort zuordnen konnte. Er habe die „Herren an ihrer üblichen Tracht“ erkannt, teilte der findige Lehrer der Zeitung mit.

Schlimm sei die Verteilung der Faltblätter, die eigentlich gar nicht gefaltet sind. Das zumindest findet Ortsbürgermeister Kumme, der bereits drei Zettel im Briefkasten gehabt hätte. Diese abgetrennten Coupons hätte er gleich in den Mülleimer geworfen. Ein vollständiges Blatt habe er nicht erhalten und konnte folglich auch dessen Inhalt nicht kennen. Eines sei dem Ortsbürgermeister Dr. Kumme an dieser Stelle versichert: Pünktlich vor der kommenden Kommunalwahl werden wir mittels Flugblättern in Ochtersum über das Demokratieverständnis des Herrn Dr. Kumme informieren. Er wird sich wundern, welch zahlreiche Unterschriften aus Ochtersum inzwischen bei uns eingegangen sind. Diese Menschen, die aufgrund des Inhalts der Petition unterschrieben haben sind Wähler, und die dürften sich durchaus bei der nächsten Wahl an das Verhalten ihres Volksvertreters erinnern.

Das Recht, Petitionen einzureichen ist im Grundgesetz Artikel 17 verankert. Darin heißt es: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Dass diese Volksvertretung die eingereichten Unterschriften achtlos oder mutwillig wegwirft, mag zwar nicht illegal sein, lässt dafür um so tiefer blicken.

Polizeisprecher Claus Kubik äußert sich auch in diesem Artikel erneut, dass die Flugblätter nichts strafrechtlich Relevantes enthielten. Wie sollten sie auch? Der Gipfel der Frechheit ist dann aber, dass die Hildesheimer Allgemeine Zeitung trotzdem in ihrer Überschrift verkündet, dass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet sei. Hier wird dem Leser ganz klar suggeriert, dass das Flugblatt strafrechtlich relevant ist. Christian Worch, als Verantwortlicher für das Flugblatt, teilte uns umgehend mit, dass er Strafanzeige wegen § 164 StGB Falscher Verdächtigung gestellt hat.

Miegel-Straße

Wir jedenfalls werden unsere Aktion weiterführen und für den Erhalt der Agnes-Miegel-Straße kämpfen. Durch diesen Zeitungsartikel ist uns wieder einmal belegt worden, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung zu dem Thema nicht stattfindet und dass sowohl Gegner als auch Medien daran kein Interesse haben. Dass nun einige Protagonisten ihre Maske haben fallen lassen, und ihr Demokratieverständnis auf diese Weise offenbarten, sehen wir als Teil unserer Volksaufklärung an.

Wir rufen weiterhin alle Hildesheimer dazu auf, unsere Forderung zum Erhalt der Agnes-Miegel-Straße zahlreich zu unterstützen und damit ein deutliches Zeichen gegen kulturelle Armut und Scheindemokratie zu setzen.

Den zahlreichen bisherigen Unterstützern danken wir für ihren großartigen Einsatz!

Nachtrag:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle zugleich Strafantrag gegen unbekannt wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 164 StGB (Falsche Verdächtigung).

Sachverhalt:

In Hildesheim – speziell im Stadtteil Ochtersum – werden zur Zeit Flugblätter verteilt, für die ich die presserechtliche Verantwortung trage. Einem heute erschienenen Artikel der „Hildesheimer Allgemeinen Zeitung“, von dem eine Kopie als

Anlage

beigefügt wird, entnehme ich, daß wegen dieser Flugblätter „die Staatsanwaltschaft eingschaltet“ sei. Das legt den dringenden Verdacht nahe, daß eine mir unbekannte Person gegen mich als den presserechtlich Verantwortlichen wegen dieser Flugblätter Strafanzeige erstattet hat. Da bei Lektüre des Flugblattes selbst für den juristischen Laien erkennbar ist, daß dieses keinen strafrechtlich relevanten Inhalt hat, müssen die Tatbestandsmerkmale des § 164 StGB als erfüllt angesehen werden.

Ich bitte höflich, mich als den Anzeigeerstatter über den Gang der Angelegenheit in Kenntnis zu halten.

Mit freundlichem Gruß

Christian Worch

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