
Im Zuge der am 01.01.2008 in Kraft tretenden Vorratsdatenspeicherung sollte man sich einmal Gedanken um die Sicherheit seiner persönlichen Daten machen und wie freizügig man in Zukunft damit umgehen will, da laut dem Gesetzentwurf die Verbindungsdaten eines jeden Telefonats (Mobil- und Festnetz), bei Fax- und Kurzmitteilungen, von Internetverbindungen, sowie bei E-Post ohne jeden Verdachtsmoment auf Vorrat gespeichert werden sollen.
In Bezug auf die E-Post lassen sich jedoch Gegenmaßnahmen treffen. Warum diese sinnvoll sind und wie sie aussehen, wollen wir im folgenden deutlich machen.
Die Vorratsdatenspeicherung sieht in Bezug auf den elektronischen Postverkehr laut Wikipedia die Speicherung folgender Daten über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren vor:
Man stelle sich im Gegenzug einmal die Situation so vor, daß bei Abgabe eines konventionellen Briefes am Postschalter gesetzlich vorgeschrieben zunächst noch der Personalausweis gescannt, dadurch Name und Anschrift des Abgebenden im Kombination mit dem Abgabedatum und die Anschrift des Adressaten festgehalten wird, bevor der Brief auch wirklich versandt wird. Beim Abholen des Briefes fände natürlich die gleiche Prozedur statt, Übergabedatum und Postannehmer würden feinsäuberlich im Auftrag des Staates von der Post protokolliert.
Der Aufschrei in der Bevölkerung wäre sicherlich groß, da ein jeder direkt die Auswirkungen dieser Maßnahme vor seine Augen geführt und zu spüren bekäme. Bei elektronischer Post fällt der Protest hingegen vergleichsweise gering aus, da die Überwachungsmaßnahmen unbemerkt und technisiert stattfinden und man seinen gewohnten Tätigkeiten zunächst ohne sichtbare Einschränkungen weiterhin folgen kann.
Wie viele Menschen sich trotzdem der Gefahr der Vorratsdatenspeicherung bewußt sind, zeigen die von den Medien weitestgehend totgeschwiegenen Großdemonstrationen im Vorfeld der Gesetzesänderung. Sollte das Gesetz nicht noch in aller letzter Sekunde vom Bundespräsidenten gestoppt werden, sieht sich die Regierung der größten Klagewelle in der Geschichte der BRD ausgesetzt. Je mehr Menschen den Protest auf die Straße bringen und je mehr Menschen ihren sorglosen Umgang mit den Kommunikationsmitteln ändern, desto wirkungsloser wird der Versuch der Totalüberwachung.
Um also der Vorratsdatenspeicherung entgegen zu wirken und den Herren Datensammlern ein wenig das Leben schwer zu machen, sollte man sich einmal Gedanken über den Wechsel seines E-Post-Anbieters machen. Die Vorratsdatenspeicherung (genauer "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG") betrifft zunächst alle Staaten der Europäischen Union, da die Richtlinie 2006/24/EG vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden muß.
Folglich werden auch alle E-Post-Anbieter mit Sitz in einem Land der EU dazu verpflichtet die oben genannten persönlichen Daten zu speichern und auf Verlangen jederzeit an die Behörden auszuliefern, Deutsche Anbieter natürlich eingeschloßen. Der Wechsel zu einem Anbieter in einem Nicht-EU-Land liegt auf der Hand.
Leider ist damit die Überlegung noch nicht endgültig angeschlossen, da 53 Staaten dem sogenannten "Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität" zugehörig sind und sich darin verpflichten sämtliche der Vorratsdatenspeicherung entsprechenden Daten an die anderen Mitgliedsstaaten auszuliefern (auf eine detailierte Liste der Staaten wird im Anhang verwiesen). Somit fallen auch europäische Nicht-EU-Staaten wie etwa die Schweiz und Norwegen aus der Alternativenliste heraus, ebenso folgende außereuropäische Länder: Kanada, Mexiko, Rußland, die Türkei, Costa Rica, Japan, Südafrika und die Vereinigten Staaten von Amerika.
Unter www.fepg.net/foreign.html sind einige kostenlose ausländische E-Post-Anbieter aufgelistet, leider ist die Liste alles andere als aktuell und viele Anbieter existieren nicht mehr, zudem sind nur wenige auch auf Englisch verfügbar. Nichtsdestotrotz lassen sich, vorausgesetzt man ist des Englischen ein wenig mächtig, ein paar mögliche Anbieter finden.
Eine kleine Auswahl englischsprachiger Anbieter zum Wechseln möchten wir hier auch vorstellen (die Sprache der Netzseite muß evtl. über einen dort verfügbaren Knopf umgestellt werden):
Nach einmaligem Einrichten der E-Post-Adresse besteht natürlich die Möglichkeit sich die Post bequem über POP3 auf das heimische E-Post-Programm (z.B.Outlook, Thunderbird oder ähnliches) übermitteln zu lassen, so daß man danach wie gewohnt und ohne Sprachbarrieren seinen Postverkehr regeln kann, jedoch mit dem guten Gefühl nicht im Sinne der Vorratsdatenspeicherung von den EU-Oligarchen und ihren deutschen Erfüllungsgehilfen überwacht zu werden.
Im Zuge des Anbieterwechsels sollte man sich zudem Überlegen seine Nachrichten künftig mit der kostenlosen Technik GnuPG zu verschlüsseln, schließlich soll ja nicht jeder persönliche oder vertrauliche Inhalte mitlesen können, was jedoch bei unverschlüsselten Nachrichten immer der Fall ist.
Quellenhinweise und weiterführende Informationen zur Eigenrecherche: