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PolizeieinsatzErfahrungsgemäß muß man leider feststellen, daß es in der Vergangenheit seitens der Polizei zu Willkürhandlungen gegen Teilnehmer von Demonstrationen und anderen Versammlungen gekommen ist. Dies war für die Betroffenen oftmals unangenehm, da es zu Nötigungen, Freiheitsberaubungen oder zu Anzeigen kam, die keine Berechtigung hatten.

Im Grundgesetz Artikel 8 heißt es:

“Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.” und “Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.”

Dieses Grundrecht aller Deutschen wird im Versammlungsrecht genau beschrieben. Oftmals kennen jedoch die Teilnehmer von Versammlungen die ihnen zustehenden Rechte nicht, so daß in der Vergangenheit Willkürhandlungen widerspruchslos hingenommen oder nicht konsequent verfolgt wurden. Um dies zukünftig zu vermeiden, stellen wir hier das Versammlungsrecht im PDF-Format zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung. Wir empfehlen jedem Teilnehmer von öffenlichen Veranstaltungen, das Versammlungsrecht in ausgedruckter Form, bei den Veranstaltungen stets mit zu führen, um eine Grundlage für einen evtl. nötigen Widerspruch zu haben.

Versammlungsrecht hier herunterladen

Das Versammlungsrecht ist in vier Abschnitte gegliedert:

  1. Allgemeines
  2. Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen
  3. Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge
  4. Straf- und Bußgeldvorschriften

Bereits vor einer öffentlichen Veranstaltung sollte sich jeder Teilnehmer den zutreffenden Abschnitt durchlesen, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.

PolizeieinsatzSollte es dennoch einmal zu einer Willkürfestnahme durch die Polizei kommen, ist auf jeden Fall im Anschluß Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, sowie bei der betroffenen Polizeidienststelle eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen.

Dazu ist es hilfreich, wenn die betroffene Person den Namen und die Dienstnummer des oder der verantwortlichen Polizisten in Erfahrung bringen konnte. Ein Gedächnisprotokoll der Geschehnisse ist unverzüglich nach der Freilassung zu verfassen, das man mit der Strafanzeige zusammen zur Staatsanwaltschaft schickt. Außerdem kann man dadurch auch bei einer Gerichtsverhandlung, welche oft erst Monate später stattfindet, die genauen Einzelheiten des Vorfalls schildern. Eine Strafanzeige kostet den Betroffenen kein Geld und ist somit jedem möglich.

Deutsche sind keine Opfer – Wir sind wehrhaft!

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