
Der „Verfassungsschutz Niedersachsen“ hat die Bürgerinitiative für Zivilcourage Hildesheim erstmalig in seinem Jahresbericht 2005 erwähnt. In dieser Broschüre heißt es wie folgt über uns:
„Die Bürgerinitiative für Zivilcourage Hildesheim verbreitete anläßlich ihres einjährigen Bestehens im Internet, sie habe im Rahmen ihrer „Öffentlichkeitsarbeit“ innerhalb eines Jahres ca. 100.000 Flugblätter verteilt. Darüber hinaus versucht die Gruppierung – ebenso wie ihr im Juli gegründeter Ableger, die Bürgerinitiative für Zivilcourage Celle -, mit zeitgeschichtlichen und aktuellen Beiträgen politisch-ideologische Außenwirkung zu erzielen, die sie über das Internet verbreitet. Die für diese Zwecke eingerichtete eigene Homepage wendet sich mit einer eigenen Rubrik an Jugendliche.“
Der Verfassungsschutz versteht sich als Nachrichtendienst, welcher ausdrücklich die „Aufklärung der Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen und sicherheitsgefährdende bzw. geheimdienstliche Tätigkeiten“ vorsieht. Das bedeutet, daß die Bürgerinitiative für Zivilcourage vom Staat und seinen Organen als „verfassungsfeindlich“ eingestuft wird. Wenn man sich einmal die Themenwahl unserer Initiative ansieht, dann dürfte das die Bürger wohl verwundern, da wir in unseren Flugblättern ausschließlich grundlegende Gesellschaftsprobleme ansprechen, die wohl jeder kritische Mensch erkannt haben wird. Im Umkehrschluß hieße das dann, daß jeder kritische Bürger von diesem Staat als „verfassungsfeindlich“ angesehen wird.
Dies läßt tief blicken, so wird doch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unter Artikel 5 Punkt 1 eindeutig festgelegt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Dies ist also das Grundrecht eines jeden Deutschen, der sich nicht gegen andere Gesetze strafbar macht. Also auch das Grundrecht der BfZ-Hildesheim. Erschreckenderweise findet aber in Deutschland die Kriminalisierung einer gesamten politischen Richtung statt! So werden nahezu alle nationalen Menschen, Organisationen und Parteien als verfassungsfeindlich eingestuft. Es werden Gesetze geschaffen, die lediglich als Maulkorb der Opposition dienen, und das natürlich von denjenigen, die ein Interesse daran haben, die unliebsame Konkurrenz zu blockieren.
Bände spricht auch die Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und der Freimauerorganisation „Lions Club“, welche den Ruf hat, zionistisch zu agieren. So stellt der „Lions Club“ die finanziellen Mittel und „Trainer“, um an deutschen Schulen 900 Lehrer pro Jahr im Kampf gegen „Rechtsextremismus“ zu schulen. Solche Schulungen fanden auch schon in Hildesheim statt.
Mit einem Ausgabevolumen von über 13 Millionen Euro pro Jahr und 246 Mitarbeitern ist der Verfassungsschutz in Niedersachsen tätig. Es wurden im Jahr 2005 für Niedersachsen 7.880 Personen erfaßt, bei wie vielen davon es sich lediglich um kritische Bürger handelt, ist natürlich nicht bekannt.
Daß solche Nachrichtendienste mit „Vorsicht zu genießen sind“, zeigt z.B. der jüngst aufgetretene Skandal um den Bundesnachrichtendienst. Dieser hat rechtswidrig Journalisten bespitzelt. Was passiert wäre, wenn es nicht die Medien, sondern Personen getroffen hätte, die nicht einer solchen Lobby angehören, kann sich jeder selbst ausmalen.
Wir jedenfalls finden es erschreckend und bezeichnend, daß es scheinbar das Demokratieverständnis dieses Staates ist, Bürger durch das Prädikat „verfassungsfeindlich“ zu kriminalisieren, obwohl sie gegen keinerlei Gesetze verstoßen haben, geschweige denn eine Straftat gegen diesen Staat begangen haben.